Unsere Schadengutachten umfassen den Umfang und die Höhe des bei einem Unfall entstandenen Fahrzeugschadens. Dazu gehören die Instandsetzungskosten, die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwertes sowie einer eventuellen merkantilen oder technischen Wertminderung. Darüber hinaus werden Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht.
Unsere technischen Gutachten erfassen und dokumentieren den genauen Schadenumfang und die Höhe der Instandsetzungskosten. Dazu gehören oft Untersuchungen zur Ursache und zum Zeitpunkt der Entstehung von technischen Mängeln, die auch auf normalem Verschleiß oder anderen Ursachen beruhen können, z. B. Material-, Reparatur- oder Bedienungsfehler.
Bei Haftpflichtschäden ist die freie Wahl des Sachverständigen Ihr gutes Recht. Die Gutachterkosten trägt nach aktuellem deutschen Schadenrecht in der Regel die Versicherung des Verursachers. Im Falle einer Mitschuld werden diese entsprechend aufgeteilt.
Bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel Ihre Versicherung den Sachverständigen. Unter Umständen berücksichtigt Ihre Versicherung Ihren Vorschlag auf Anfrage.
Die Erstellung eines Privatgutachtens kann zur außergerichtlichen Einigung und in Einzelfällen auch in gerichtlichen Verfahren hilfreich sein.