Schadenersatz

Merkantile und technische Werminderung


Schäden durch einen Unfall können den Wert eines Fahrzeugs längerfristig verringern. Unsere Gutachten berücksichtigen hierbei zwei Aspekte:

Merkantile Wertminderung

Unter merkantiler Wertminderung ist allgemein zu verstehen, dass trotz fachgerechter und vollständiger Instandsetzung des Fahrzeugs im Falle einer Veräußerung unter Umständen ein Mindererlös gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug zu erwarten ist, weil ein Großteil potenzieller Käufer Vorbehalte gegenüber dem Erwerb eines Fahrzeugs mit einem instandgesetzten Unfallschaden hat. Nach wie vor ist die merkantile Wertminderung ein bedeutsamer Faktor bei der Ermittlung von Schadenersatzansprüchen.

Technische Wertminderung

Von einem technischen Minderwert ist allgemein dann zu sprechen, wenn nach erfolgter Instandsetzung eines Fahrzeugs nicht zu behebende oder aufgrund der Art der Instandsetzung unvermeidbare, bleibende „objektiv wahrnehmbare Mängel" zurückbleiben, die sich im nennenswerten Umfang auf die Gebrauchsfähigkeit, die Betriebssicherheit, die Lebensdauer oder das äußere Ansehen des Fahrzeugs in nachteiliger, den Wert des Fahrzeugs mindernder Weise auswirken. Aufgrund des hohen technischen Stands moderner Reparaturverfahren ist der Aspekt der technischen Wertminderung heute von geringer Bedeutung.